Allgemeine Geschäftsbedingungen Pansound GmbH

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Pansound GmbH (in der Folge „Pansound genannt) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, solange dies nicht schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.

§2 Zustandekommen des Auftrages

[1] Zum Zustandekommen eines gültigen Vertrages bedürfen Aufträge unserer ausdrücklichen Annahme, welche durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung erfolgt. Auch das Absenden/Ausliefern/Aufbauen/Inbetriebnahme der von Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
[2] Sämtliche Angebote sind bis zur Annahme des Auftrages durch Pansound unverbindlich und freibleibend. Pansound behält sich für den Verkauf ausdrücklich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, sowie zeitweise oder endgültig einzustellen.
[3] Elektronische Vertragserklärungen und andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie der Vertragspartner, für den sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Der Zugang einer elektronischen Vertragserklärung ist dem Kunden unverzüglich zu bestätigen, wobei eine Zugangsbestätigung noch keine Annahme des Vertrages darstellt; es sei denn, sie enthält ausdrücklich eine Annahmeerklärung. Ebenso ist Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, die Ablehnung der Ausführung einer Bestellung mangels Verfügbarkeit der bestellten Ware unverzüglich mitzuteilen.
[4] Pansound behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen Pansound sind ausgeschlossen.
[5] Vertritt jemand beim Vertragsabschluss einen anderen, dann kommt der Vertrag mit Wirkung für oder gegen den anderen nur zustande, wenn uns dessen/deren Name (Firma) und Anschrift sowie die Vollmacht zum Abschluss des Vertrages vollständig offengelegt worden sind. Andernfalls handelt der Vertreter als mittelbarer Stellvertreter und wird dadurch unser alleiniger Vertragspartner. Fehlt es bei dem beim Vertragsabschluss Handelnden an einer gültigen Vollmacht, so haben wir das Wahlrecht von diesem Scheinvertreter die Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§3 Verbraucher im Fernabsatz / Widerruf

[1] Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten. Die Rücktrittsfrist ist durch das Konsumentenschutzgesetz geregelt und beträgt derzeit sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
[2] Der Kunde als Verbraucher hat im Fernabsatz kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
– Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird;
– Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, abhängt;
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
– Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Waren vom Kunden entsiegelt worden sind;
– Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen mit periodischen Druckschriften sowie
– Hauslieferungen oder Freizeitdienstleistungen (z.B. Veranstaltungstechnik, etc.).
[3] Zur Wirksamkeit des Rücktrittes genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der vorgenannten Fristen abgesendet wird.

§4 Lieferung bei Verkaufsgeschäften

[1] Lieferkosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
[2] Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
[3] Bei sehr eiligen Sendungen liefern wir auf Wunsch per Express. In diesem Fall verrechnen wir die entstandenen Mehrkosten.
[4] Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von Pansound einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
[5] Wir behalten uns bei negativer Verfügbarkeit Teillieferungen in zumutbarem Umfang gegen gesonderte Rechnungsstellung vor.
[6] Die Ware ist sofort nach Empfang durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Festgestellte Transportschäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen. Beanstandungen, die später als 48 Stunden nach dem Erhalt der Ware erfolgen, können nicht mehr akzeptiert werden.

§5 Gewährleistung und Schadensersatz

[1] Die Garantiefrist für neue Artikel beträgt 6 Monate, die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit der Zustellung der Ware an die Lieferadresse des Kunden zu laufen.
[2] Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von Pansound nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
[3] Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
[4] Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Anzeigepflicht binnen 48 Stunden nach Erhalt der Ware nachgekommen ist. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
[5] Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
[6] Für andere Schäden haftet Pansound lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Pansound beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
[7] Sollten Mängel auftreten, kann der Käufer während der Gewährleistungszeit zunächst kostenlose Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
[8] Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Verschleißteile wie z. B. Leuchtmittel, Scheinwerfer LEDs, Fader, Akkus/Batterien, alle Röhren (auch eingebaut), etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

[1] Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise; plus ausgewiesener Umsatzsteuer und allen sonstigen Abgaben und Zuschläge. Die eventuell auflaufenden Versandkosten sind im Angebot angeführt.
[2] Die Rechnungen von Pansound sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – im voraus auf Rechnung zu begleichen. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.
[3] Bei Zahlungsverzug trifft den Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes die Preisgefahr. Er ist – und zwar unabhängig von einem etwaigen Verschulden am Zahlungsverzug – überdies verpflichtet, Verzugszinsen von 4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der ÖNB für die Dauer des Verzugs zu bezahlen. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzug bei der Zahlung von Verzugszinsen. Im Übrigen haben wir das Wahlrecht, die Zuhaltung des Vertrages und Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen oder unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu begehren.
[4] Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, die uns entstehenden Anwaltskosten aber auch etwaige Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, in jenem Ausmaß zu ersetzen, wie sich dies aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt. Für von uns selbst betriebene Forderungen hat der Schuldner pro erfolgter Mahnung Mahnspesen von 10,- EUR zu bezahlen.

§7 Annahmeverzug

[1] Gerät der Kunde mit der Annahme unserer Waren oder Leistungen in Verzug, dann geht die Preisgefahr auf ihn über und hat er uns die Kosten der fehlgeschlagenen Zustellung oder Auslieferung zu ersetzen. Im Übrigen haften wir für etwaige Beschädigungen nur mehr im Falle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz).
[2] Trifft den Kunden Annahmeverzug bezüglich einer speziell für ihn beschafften oder für seine Bedürfnisse angefertigten Ware, so ist der Kunde zur Annahme verpflichtet und der Annahmeverzug löst dieselben Rechtsfolgen wie ein Zahlungsverzug aus.

§8 Eigentumsvorbehalt

[1] Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Pansound.
[2] Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige das Eigentum von Pansound gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen Pansound und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an Pansound.
Pansound nimmt diese Abtretung an.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

[1] Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
[2] Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit Pansound bestehenden Geschäftsbeziehungen ist St. Georgen bei Salzburg.
[3] Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen aus dem Vertragsverhältnis ist das sachlich in Betracht kommende Gericht der Landeshauptstadt Salzburg Für Klagen gegen Verbraucher ist gemäß §14 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort, sofern dieser im Inland liegt, der Gerichtsstand.

§10 Datenschutz

[1] Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten von Pansound automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Zuständige Behörde in Bezug auf das E-Commerce-Gesetz ist die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung.
[2] Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift bekannt zu geben, so lange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

§11 Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.